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Technischer Dienst auf Schiffen einer Antriebsleistung bis 750 Kilowatt

Schiffsmaschinist
Dauer der Ausbildung: 320 Stunden
Zulassungsvoraussetzungen:
Schiffsmechaniker oder technischer Beruf einschließlich 6 Monate Seefahrtzeit oder nautische Befähigungszeugnis mit Metallberuf (*)


Schiffsmaschinist
Dauer der Ausbildung: 200 Stunden
Zulassungsvorausetzung:
Nautische Befähigungszeugnis mit Metallberuf (*)

(*)
Nautiker ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder in einem Metall- oder Elektroberuf einschließlich einer vorgesehenen Seefahrtzeit müssen eine dreimonatige überbetriebliche Ausbildung an einer qualifizierten Einrichtung absolvieren. 
Den für diesen Bildungsgang erforderlichen Bewerbungsbogen können Sie hier herunterladen.
Bewerbungsbogen

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